© 2021 Matthäusgemeinde Lauchringen
Evang. Matthäusgemeinde Lauchringen
Infektionssicherheitskonzept (Stand 25.01.201) zum
Schutz der Gesundheit in Gottesdiensten an Sonn- und
Feiertagen, für Kasualgottesdienste und andere
Gottesdienstformen in der Zeit der Corona-Pandemie
1. Bei der Feier von Gottesdiensten und Andachten wahren
wir zwischen den Teilnehmenden in alle Richtungen
mindestens 2 Meter Abstand. Die Plätze sind
gekennzeichnet, so dass der Abstand sichergestellt ist.
Hausgemeinschaften dürfen direkt nebeneinander sitzen.
Die Empore wird nicht für die Gottesdienstgemeinde
genutzt. Die Höchstzahl von Teilnehmenden am
Gottesdienst beträgt 32 Einzelpersonen, durch Ehepaare
bzw. Wohngemeinschaften kann sich die Anzahl erhöhen.
Am Eingang steht ein Desinfektionsmittelspender (an der
Säule von der Empore).
2. Die derzeit gültigen staatlichen Regelungen untersagen
die Teilnahme am Gottesdienst für Personen, die aktuell
positiv auf COVID-19 getestet oder unter Quarantäne
gestellt sind, Atemwegsprobleme (respiratorischen
Symptome jeder Schwere) haben, an einer Krankheit
leiden, unspezifische Allgemeinsymptome oder Fieber
haben oder in den letzten vierzehn Tagen Kontakt zu
einem bestätigten an COVID-19 Erkrankten gehabt oder
sich im selben Raum wie ein bestätigter COVID-19-Fall
aufgehalten haben.
3. Bei jedem Gottesdienst gibt es ein vom Kirchenvorstand
benanntes Team aus 2 Personen (Ordnern mit
Mundschutz), das in das Sicherheitskonzept eingewiesen
ist und dieses freundlich und bestimmt umsetzen kann.
Dieses Team achtet auf: • geordnetes Betreten und
Verlassen der Kirche unter Wahrung des Mindestabstands.
• offene Türen vor Beginn und nach Ende des
Gottesdienstes • die Einhaltung der Abstände zwischen
den Teilnehmenden vor, im und nach dem Gottesdienst •
notwendige Desinfektion der Türklinken • die Einhaltung
der Höchstzahl an Teilnehmenden (s.o.) durch Kontrolle
der ausgewiesenen Sitzplätze Wenn diese Plätze belegt
sind wird, ist kein weiterer Besucher zugelassen , es wird
freundlich auf die Möglichkeit Fernseh-, Radio- und
Onlineangebote zu nutzen.
Das Tragen von medizinischen (am besten FFP2 oder KN95
Masken) Mund-Nasen-Schutz bei den Teilnehmenden ist
verpflichtend
4. Bei Taufen, Trauungen, Bestattungen und allen
weiteren Gottesdienstformen gelten die gleichen
Abstandsregelungen. Bei Gottesdiensten im Freien beträgt
die Zahl der höchstens 100 Personen, die Abstandsregel
von 2 m gilt auch hier.
5. Im Kirchenraum werden keine Gesangbücher
ausgegeben, Gemeindegesang findet nicht statt.
6.Wechselgebete (wie beim Psalm ) werden
stellvertretend vom diensthabenden KGR Mitglied
gesprochen, das Vaterunser und/oder das
Glaubensbekenntnis können von den
Gottesdienstbesuchern leise mitgebetet werden.
7. Opfer/Kollekte werden nur am Ausgang eingesammelt.
Es wird keine Banksammlung durchgeführt.
8.Abendmahlsfeiern finden nicht statt. Wir freuen uns
darauf, mit Ihnen wieder Gottesdienste in unserer Kirche
feiern zu können. Diese Sicherheitsmaßnahmen sind uns
sehr wichtig, weil uns Ihr Wohl am Herzen liegt. Wir
wollen in unserer Gemeinde aufeinander achten und uns
gegenseitig schützen. Auch die, die nicht an den
Gottesdiensten teilnehmen können, wollen wir nicht aus
dem Blick verlieren. Im Glauben bleiben wir verbunden.
gez. Pfr. Matthias Hasenbrink