© 2021 Matthäusgemeinde Lauchringen
Evang. Matthäusgemeinde Lauchringen
Infektionssicherheitskonzept (Stand 01. Mai 2020)
zum Schutz der Gesundheit in Gottesdiensten an Sonn- und
Feiertagen, für Kasualgottesdienste und andere
Gottesdienstformen in der Zeit der Corona-Pandemie
1. Bei der Feier von Gottesdiensten und Andachten wahren wir
zwischen den
Teilnehmenden in alle Richtungen mindestens 2 Meter Abstand.
Die Plätze sind
gekennzeichnet ( grüne Kennzeichung ), so dass der Abstand
sichergestellt ist.
Hausgemeinschaften dürfen direkt nebeneinander sitzen.
Die Empore wird nicht für die Gottesdienstgemeinde genutzt.
Die Höchstzahl von Teilnehmenden am Gottesdienst beträgt 32
Einzelpersonen,
durch Ehepaare bzw. Wohngemeinschaften kann sich die Anzahl
erhöhen.
Am Eingang steht ein Desinfektionsmittelspender (an der Säule
von der Empore).
2. Die derzeit gültigen staatlichen Regelungen untersagen die
Teilnahme am Gottesdienst für Personen, die aktuell positiv auf
COVID-19 getestet oder unter Quarantäne gestellt sind,
Atemwegsprobleme
(respiratorischen Symptome jeder Schwere) haben, an einer
Krankheit leiden,
unspezifische Allgemeinsymptome oder Fieber haben oder in den
letzten vierzehn Tagen Kontakt zu einem bestätigten an COVID-19
Erkrankten gehabt oder sich im selben Raum wie ein bestätigter
COVID-19-Fall aufgehalten haben.
3. Bei jedem Gottesdienst gibt es ein vom Kirchenvorstand
benanntes Team aus 2
Personen (Ordnern mit Mundschutz), das in das
Sicherheitskonzept eingewiesen ist und dieses freundlich und
bestimmt umsetzen kann. Dieses Team achtet auf:
geordnetes Betreten und Verlassen der Kirche unter Wahrung
des Mindestabstands.
offene Türen vor Beginn und nach Ende des Gottesdienstes
die Einhaltung der Abstände zwischen den Teilnehmenden
vor, im und nach
dem Gottesdienst
notwendige Desinfektion der Türklinken
die Einhaltung der Höchstzahl an Teilnehmenden (s.o.) durch
Kontrolle der ausgewiesenen Sitzplätze
Wenn diese Plätze belegt sind wird, ist kein weiterer Besucher
zugelassen , es wird freundlich auf die Möglichkeit Fernseh-,
Radio- und Onlineangebote zu nutzen.
Das Tragen von Mund-Nasen-Schutz bei den Teilnehmenden wird
empfohlen
4. Bei Taufen, Trauungen, Bestattungen und allen weiteren
Gottesdienstformen gelten die gleichen Abstandsregelungen. Bei
Gottesdiensten im Freien beträgt die Zahl der höchstens 100
Personen, die Abstandsregel von 2 m gilt auch hier.
5. Im Kirchenraum werden keine Gesangbücher ausgegeben,
Gemeindegesang findet nicht statt.
6.Wechselgebete (wie beim Psalm ) werden stellvertretend vom
diensthabenden KGR Mitglied gesprochen, das Vaterunser
und/oder das Glaubensbekenntnis können von den
Gottesdienstbesuchern leise mitgebetet werden.
7. Opfer/Kollekte werden nur am Ausgang eingesammelt. Es
wird keine Banksammlung durchgeführt.
8.Abendmahlsfeiern finden nicht statt.
Wir freuen uns darauf, mit Ihnen wieder Gottesdienste in
unserer Kirche feiern zu können.
Diese Sicherheitsmaßnahmen sind uns sehr wichtig, weil uns Ihr
Wohl am Herzen liegt. Wir
wollen in unserer Gemeinde aufeinander achten und uns
gegenseitig schützen. Auch die, die
nicht an den Gottesdiensten teilnehmen können, wollen wir
nicht aus dem Blick verlieren.
Im Glauben bleiben wir verbunden.
gez. Pfr. Matthias Hasenbrink