Willkommen
Die Kirchengemeinde Lauchringen ist eine recht junge Gemeinde. Rund 1600 evangelische Christinnen und
Christen gehören zu uns, das ist etwa jede/r fünfte Lauchringer Bürger/in.
Unsere evangelische Kirche steht in „Unterlauchringen", in der Martin-Luther-Straße. 1959 wurde sie von
Oberkirchenrat Dr. Heidland aus Karlsruhe eingeweiht. Die Orgel kam erst 1966 dazu.
Unter der Kirche finden Sie die Gemeinderäume. In diesen Räumen gibt es verschiedene Veranstaltungen und
Angebote der Kirchengemeinde. Gerne laden wir Sie hierher ein: Schauen Sie doch einfach mal vorbei und
lernen Sie die Menschen hier kennen. Wir freuen uns auf alle Menschen, die Interesse an unserem
Gemeindeleben haben. . Wir sind offen und dankbar für alle neuen Impulse und Anregungen.
Unsere Gemeinde hat viele Angebote für Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen. Vielleicht finden
auch Sie darin Platz – wir sind offen für neue Begegnungen und möchten gerne Raum bieten dafür.
Kirche ist nie ein Selbstzweck, sondern: Kirche lebt mit und für andere
Gottesdienste der Evangelischen Kirche Lauchringen
Aufgrund der aktuellen hygienischen Vor-gaben bitten wir Sie herzlich einige Vor-
sichtsmaßnahmen einzuhalten:
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Bei allen Veranstaltungen von Religions-, Glaubens- und
Weltanschauungsgemeinschaften zur Religions-ausübung müssen die Besucher während der
Veran-staltung eine medizinische Maske tragen. Für Kinder von 6 bis einschließlich 14
Jahren ist eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine ver-gleichbare Mund-Nasen-
Bedeckung ausreichend.
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Zusammenkünfte mit mehr als 10 Teilneh-menden sind bei der zuständigen Behörde
spätestens zwei Werktage zuvor anzuzeigen, sofern mit dieser keine generellen
Absprachen ge-troffen wurden. Zuständig sind die Ortspolizeibehör-den, in der Regel also
die Ordnungsämter der kreis-angehörigen Gemeinden bzw. der kreisfreien Städ-te, in
denen die Veranstaltung stattfinden soll.
Natürlich gelten auch die bisherigen Regelungen weiter. Dies sind insbesondere diese:
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Der Besuch von Veranstaltungen zur Religionsaus-übung sowie von Veranstaltungen
bei Todesfällen stellt einen triftigen Grund dar, die Wohnung bzw. die Unterkunft zu
verlassen. (§ 1c Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 Nr. 4 CoronaVO). Die Regelungen sind auch für
Veranstaltungen von Weltanschauungsgemein-schaften anzuwenden.
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Gemeindegesang bei den oben genannten Veran-staltungen ist untersagt, wenn diese
in geschlosse-nen Räumen stattfinden.
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Die Teilnahme an den genannten Veranstaltungen ist nur nach vorheriger Anmeldung
zulässig, sofern es auf Grund der erwarteten Besucherzahlen zur Auslastung der
räumlichen Kapazitäten kommen wird (§ 1g Abs. 2 CoronaVO).
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Die Teilnehmerzahl für Gottesdienste im Freien wird begrenzt auf 500 Personen,
sofern die Flächengrö-ße diese Teilnehmerzahl zulässt, um die Abstandre-gel von 1,50 m
zwischen allen Anwesenden einzu-halten. Bei Trauerfeiern oder Totengedenken wird die
Zahl auf 100 Personen im Freien begrenzt.
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Es erfolgt in jedem Fall eine Dokumentation der Kontaktadressen aller Anwesenden,
die nachvoll-ziehbar macht, wer am Gottesdienst teilgenommen hat
•
Gemeindegesang und das laute Mitsprechen ist in Gottesdiensten auch im Freien
nicht mehr gestattet. Leises Mitsprechen bleibt weiterhin möglich.
Gottesdienste in den Medien und im Internet
Ankündigungen von digitalen Gottesdiensten aus badischen Gemeinden und aus Fernsehen
und Rundfunk finden Sie unter www.ekiba.de/kirchebegleitet in der Rubrik „Gottesdienste
Medien / Internet“.
Jahreslosung 2021
"Seid barmherzig, wie auch euer Vater barmherzig ist!"
Lukas 6,36